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Beiträge

Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen sind Jahresbeiträge, die in 12 gleichen Monatsraten zu bezahlen sind (auch bei Urlaub, Ferien und Krankheit des Kindes).

Die Kirchenverwaltung der Kirchenstiftung St. Peter behält sich vor, die Höhe der Elternbeiträge und die Beiträge für das Mittagessen nach Bedarf anzupassen und neu zu berechnen. Dabei richtet sie sich weitgehend nach den Sätzen der Stadt Neuburg.

Bei einer täglichen Buchungszeit beträgt der Elternbeitrag monatlich:

Der Elternbeitrag für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr ab 01. September 2026 staffelt sich wie folgt:

Buchungskategorie
In Stunden
Kindergarten
Gesamtpreis
Kindergarten
Geschwisterkinder
4 - 5 Stunden 145,00 €  125,00 €
5 - 6 Stunden 160,00 €  137,00 €
6 - 7 Stunden 175,00 €  150,00 €
7 - 8 Stunden 195,00 €  167,00 €    
8 - 9 Stunden 210,00 €  180,00 €    
9 - 10 Stunden 225,00 €  193,00 €    

In den genannten Beiträgen sind das Spiel- sowie das Getränkegeld enthalten.

Ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, erhalten Sie derzeit vom Freistaat Bayern einen Zuschuss von 100,00 Euro je Kind und pro Monat bis hin zur Einschulung. Dieser Zuschuss wird monatlich mit dem Gebührensatz der Einrichtung verrechnet.

Der Elternbeitrag für Kinder unter 3 Jahren staffelt sich ab 01. September 2026 wie folgt:

Buchungskategorie
In Stunden
U3-Kinder
Gesamtpreis
U3-Kinder
Geschwisterpreis
4 - 5 Stunden 213,50 €   183,00 €
5 - 6 Stunden 236,00 €   202,00 €
6 - 7 Stunden 258,50 €   221,00 €
7 - 8 Stunden 288,50 €   246,00 €
8 - 9 Stunden 311,00 €   266,00 €    
9 - 10 Stunden 333,50 €   285,00 €    

In den genannten Beiträgen sind das Spiel- sowie das Getränkegeld enthalten.

Bayerisches Familiengeld
Das Gesetz für das Bayerische Familiengeld wurde geändert. Hier finden Sie alle Informationen auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Das sind die Monatspauschalen für das Mittagessen seit 01. September 2023:

1 x Essen wöchentlich:
2 x Essen wöchentlich:
3 x Essen wöchentlich:
4 x Essen wöchentlich:
5 x Essen wöchentlich:

     18,00 Euro
     33,00 Euro
     49,00 Euro
     64,00 Euro
     80,00 Euro

Beitragsermäßigungen sind aus sozialen Gründen auf Antrag möglich. In besonderen Fällen übernimmt auf Antrag das Jugendamt oder das Sozialamt ganz oder teilweise die Kosten für den Kindergartenbesuch (Pflichtleistung nach §§ 85 und 6 des Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes.)