Beiträge
Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen sind Jahresbeiträge, die in 12 gleichen Monatsraten zu bezahlen sind (auch bei Urlaub, Ferien und Krankheit des Kindes).
Die Kirchenverwaltung der Kirchenstiftung St. Peter behält sich vor, die Höhe der Elternbeiträge und die Beiträge für das Mittagessen nach Bedarf anzupassen und neu zu berechnen. Dabei richtet sie sich weitgehend nach den Sätzen der Stadt Neuburg.
Bei einer täglichen Buchungszeit beträgt der Elternbeitrag monatlich:
Der Elternbeitrag für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr ab 01. September 2026 staffelt sich wie folgt:
| Buchungskategorie In Stunden |
Kindergarten Gesamtpreis |
Kindergarten Geschwisterkinder |
||
|---|---|---|---|---|
| 4 - 5 Stunden | 145,00 € | 125,00 € | ||
| 5 - 6 Stunden | 160,00 € | 137,00 € | ||
| 6 - 7 Stunden | 175,00 € | 150,00 € | ||
| 7 - 8 Stunden | 195,00 € | 167,00 € | ||
| 8 - 9 Stunden | 210,00 € | 180,00 € | ||
| 9 - 10 Stunden | 225,00 € | 193,00 € |
In den genannten Beiträgen sind das Spiel- sowie das Getränkegeld enthalten.
Ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, erhalten Sie derzeit vom Freistaat Bayern einen Zuschuss von 100,00 Euro je Kind und pro Monat bis hin zur Einschulung. Dieser Zuschuss wird monatlich mit dem Gebührensatz der Einrichtung verrechnet.
Der Elternbeitrag für Kinder unter 3 Jahren staffelt sich ab 01. September 2026 wie folgt:
| Buchungskategorie In Stunden |
U3-Kinder Gesamtpreis |
U3-Kinder Geschwisterpreis |
||
|---|---|---|---|---|
| 4 - 5 Stunden | 213,50 € | 183,00 € | ||
| 5 - 6 Stunden | 236,00 € | 202,00 € | ||
| 6 - 7 Stunden | 258,50 € | 221,00 € | ||
| 7 - 8 Stunden | 288,50 € | 246,00 € | ||
| 8 - 9 Stunden | 311,00 € | 266,00 € | ||
| 9 - 10 Stunden | 333,50 € | 285,00 € |
In den genannten Beiträgen sind das Spiel- sowie das Getränkegeld enthalten.
Bayerisches Familiengeld
Das Gesetz für das Bayerische Familiengeld wurde geändert. Hier finden Sie alle Informationen auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Das sind die Monatspauschalen für das Mittagessen seit 01. September 2023:
|
1 x Essen wöchentlich: |
18,00 Euro |
Beitragsermäßigungen sind aus sozialen Gründen auf Antrag möglich. In besonderen Fällen übernimmt auf Antrag das Jugendamt oder das Sozialamt ganz oder teilweise die Kosten für den Kindergartenbesuch (Pflichtleistung nach §§ 85 und 6 des Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes.)